In den meisten Kommunen wird mittlerweile die Verwendung von Streusalz mit einem Bußgeld geahndet. Und das aus einem einfachen Grund: Es besteht – wie Speisesalz – zum Großteil aus Natriumchlorid und ist mit Rieselhilfsstoffen und anderen Begleitstoffen zugesetzt. Darunter kann der Straßenbelag leiden, aber auch Tiere, die über den salzigen Boden laufen. Zudem belastet es das Grundwasser und schadet somit auch Mensch und Natur.

Tipps, wie Sie trotz Schnee und Eis klimafreundlich vorgehen

  1. Zügig mit Schippe und Besen den Schnee entfernen
    Sie benötigen in den meisten Fällen keinen zusätzlichen Einsatz von Streumitteln und erfüllen ebenfalls Ihre gesetzliche Räumungspflicht.
  2. Umweltschonende Streumittel verwenden
    Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte mit abstumpfenden Streumitteln wie z. B. Sand, Splitt oder Granulat beseitigen.
    Achten Sie darauf, dass die Verpackungen außen mit dem Blauen Engel für salzfreie Streumittel versehen sind.
  3. Wenn der Schnee geschmolzen ist, können Sie das verwendete Streumittel zusammenfegen und beim nächsten Mal wiederverwenden.

In einigen Gemeinden ist die Verwendung von Streusalz begrenzt erlaubt, falls z. B. hartnäckige Gefahrenstellen, wie Treppen, vorliegen.

Die genauen Vorschriften oder Empfehlungen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, weshalb diese Begrenzungen voneinander abweichen können!

Für mehr Informationen:
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/streumittel-streusalz#hintergrund​
https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/wo-ist-streusalz-verboten-rechtliches-zum-streuen-im-winter/