Der Bundestag hat das umstrittene Heizungsgesetz am 8. September verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll vom 1. Januar 2024 an gelten. Viele Regelungen greifen allerdings erst in den kommenden Jahren.

Ab 2024 muss jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024.

Bei Bestandsgebäuden und anderen Neubauten sollen die Kommunen zuerst Wärmepläne vorlegen, wie der klimafreundliche Umbau örtlich funktionieren soll – ob etwa Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden. In diesem Fall gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Eigentümerinnen und Eigentümern bleibt die Möglichkeit offen, individuelle Lösungen umzusetzen. Sie können entweder den Anteil der erneuerbaren Energien (mindestens 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder aus verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Optionen wählen, um die Anforderung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärmeerzeugung zu erfüllen.

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Mehr Info zur Förderung gibt es hier