In der Natur ist im gesamten Frühjahr, bis in den Sommer hinein, Brut- und Setzzeit! Jetzt wird gebrütet und die Tiere widmen sich ihrer Jugendaufzucht. Was zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Nur gucken, nicht anfassen!
Die Jungtiere sind in dieser Zeit nicht kräftig und schnell genug, um vor Gefahren zu fliehen. Manche Jungtiere besitzen in den ersten Lebenswochen keinen Fluchtreflex. Deswegen wirken viele Tierbabys verlassen und hilflos. Aber häufig sind die Eltern nicht weit weg, sie kommen später zurück und versorgen ihren Nachwuchs. Bitte Jungtiere niemals anfassen und mitnehmen! Wenn die Jungen erstmal nach Menschen riechen, werden sie sehr häufig von den Elterntieren verstoßen.
Nicht vom Weg abgehen
Bleiben Sie unbedingt auf den Wegen. Gut versteckte Vogelnester können leicht übersehen und zertrampeln werden. Werden Vögel zu häufig bei der Brut gestört, geben sie ihre Gelege manchmal ganz auf und verlassen es.
Hunde an die Leine
Hunde sind eine erhebliche Gefahr für Jungtiere. Zu welchem Zeitpunkt und an welchen Orten Hunde angeleint werden müssen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zum Beispiel beginnt in Niedersachsen die Brut- und Setzzeit am 1. April und bringt eine strenge Leinenpflicht in der freien Landschaft mit sich. In Rheinland-Pfalz gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Aber es kann jedoch für den Hundehalter teuer werden: für Hunde, die Wildtiere aufstöbern oder diese jagen gibt es Geldbußen bis zu 5000 Euro.
Deswegen ist es wichtig, Hunde zu dieser Zeit freiwillig an die Leine zu nehmen. Auch das Aufsammeln der Hinterlassenschaften und die Entsorgung der Tüte im Mülleimer sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Leise statt laut
Ob Musik oder laute Stimmen: Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere, diese sind meist deutlich lärmempfindlicher als wir Menschen.
Hecken schneiden verboten! Oder?
Vom Frühling bis zum Herbst ist es nach §39 Bundenaturschutzgesetz verboten: “Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen”. Jedoch sind “schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen” erlaubt. Auch hier muss aber Rücksicht auf die brütenden Vögel genommen werden.