Kaum ein anderer Werkstoff fand im vergangenen Jahrhundert eine so große Verbreitung wie Asbest. Zusammengefasst werden unter diesem Begriff faserförmige Silikatminerale mit einem Durchmesser bis zu zwei Mikrometern verstanden, die zahlreich in der Erde vorzufinden sind. Das Wort Asbest stammt von dem altgriechischen Wort „asbestos“ und bedeutet „langlebig“. So deutet der Name schon auf eine der vielen praktischen Eigenschaften hin, für die Asbest bekannt ist. Asbest ist chemisch- und hitzebeständig, nicht brennbar, verrottet und verfault nicht, weist hervorragende Bindefähigkeiten auf, ist sehr flexibel und dabei reißfest. Deswegen wurde Asbest in großen Mengen verwendet: es gab zeitweise mehr als 3.000 Anwendungen auf Asbestbasis. Besonders relevant für Hausbesitzer ist, dass Asbest im Hausbau in vielen Bereichen eingesetzt wurde, da dieser Baustoff einen gravierenden Nachteil hat: Asbest ist krebserregend.

Asbest kann sich in kleinste Fasern zerteilen. Dadurch können sie leicht eingeatmet werden, ohne dass es zu Abwehrreaktionen des Körpers kommt. In den Lungen reizen die Fasern das Gewebe langfristig, sodass eine Lungenverhärtung aufgrund von Narbengewebe entsteht. Zudem können die Asbestfasern bis zum Brust- und Bauchfell weiterwandern und dort ebenfalls zur Entstehung von Tumoren führen. Dabei ist die Zeit zwischen dem Einatmen der Asbestfasern und dem Ausbruch der Erkrankung sehr lang und kann bis zu 30 Jahre dauern. Neben der direkten Gesundheitsgefahr für den Menschen gehen von Asbest auch vielfältige Gefahren für die Umwelt aus, da Asbest sich nicht biologisch abbaut.

Asbestsabierung ist immer mit besonders aufwendigen Baumaßnahmen verbunden. | Bild: Vlado Paunovic on Unsplash

Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten, 2005 folgte ein umfassendes Verbot für die gesamte EU. Inzwischen haben sich diesem Verbot zahlreiche weitere Länder angeschlossen. Daher sind in Deutschland nicht nur die Herstellung, sondern auch der Vertrieb und sogar das Verschenken von Asbest verboten. Allerdings befindet sich in Bestandsimmobilien auch heute noch in vielen Bauteilen Asbest. Trotz des deutschlandweiten Verwendungs- und Herstellungsverbots, besteht aktuell kein Sanierungsgebot für Gebäude mit asbesthaltigen Baustoffen, da von unbeschädigten, festgebundenen Asbestbauteilen kein Risiko ausgeht. Beim Sanierungsbedarf sollten Sie aber die asbesthaltigen Baustoffe in Ihrem Haus oder Wohnung beachten und richtig damit umgehen. Bei Heimwerkerarbeiten kann es zu einer gesundheitsgefährlichen Freisetzung der Fasern kommen.

Wurde Ihr Haus oder Wohnung vor dem Verbotsjahr 1993 erbaut und seitdem nicht umfassend saniert, können Sie davon ausgehen, dass sich irgendwo im Gebäude asbesthaltige Produkte befinden – etwa in Form von Dachplatten, in der Dämmung oder als Bodenbelag. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, engagieren Sie vor Sanierung- oder Abrissmaßnahmen einen Sachverständigen, der Ihre Immobilie vor Ort besichtigt. Er wird von verdächtigen Bauteilen Proben entnehmen, die schließlich im Labor eingehend untersucht werden.

Wurde der Verdacht durch die Laboranalyse bestätigt, sollten Sie ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen. Nur zertifizierte Betriebe dürfen Asbestsanierungen durchführen, da sie über speziell ausgebildetes Personal und die nötige Schutzausrüstung verfügen. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen die fachgerechte Entsorgung der asbesthaltigen Werkstoffe. Nach Entfernung aller potenziell gefährlichen Bauteile können Sie sich für unbedenkliche Baumaterialien entscheiden, und Ihr zuvor mit Asbestplatten bedecktes Dach beispielsweise mit dem unbedenklichen Naturprodukt Schiefer eindecken lassen. Die Kosten für die Asbest-Entsorgung durch ein Fachunternehmen können steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, UBA, 2020.

Ihr Hevert-Umweltmanagement

 

Quellen:

  1. Umweltbundesamt
  2. https://www.sanier.de
  3. Verbraucherzentrale