Der Fund eines kranken oder verletzen Wildtiers ist immer eine Ausnahmesituation, bei der der Finder meistens völlig ratlos ist. Hier finden Sie Tipps für einen Wildtier-Notfall.

Gesetzliche Regelungen

Der allgemeine Schutz wildlebender Tiere ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Es ist generell verboten, Wildtiere der Natur zu entnehmen. Es ist allerdings zulässig, hilflose, kranke oder verletzte Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Sonst sind sie an die zuständige Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten wie zum Beispiel Igel und Eichhörnchen, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Bei jagdbaren Arten Wildschwein, Fuchs, Feldhase, Reh oder Marder besteht eine Anzeigepflicht, die direkt bei der Jagdbehörde oder auch bei der Polizei getätigt werden kann.

Richtiges Verhalten bei einem Wildtier-Notfall

  1. Entscheiden Sie, ob das Tier wirklich Ihre Hilfe braucht! Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig. Zuerst beobachten Sie das Tier aus sicherer Entfernung.
    Wildtiere brauchen in folgenden Situationen Hilfe:

    • – wenn sie eindeutig verletzt sind;
    • – wenn sie von einem Raubtier gefangen wurden;
    • – wenn sie schwach oder ausgemergelt sind und/oder zittern;
    • – wenn es sich eindeutig um ein Jungtier handelt, das neben einem toten Elterntier liegt, und wenn kein anderes Tier derselben Spezies sich darum kümmert. In den meisten Fällen sollte man Jungtiere allein lassen, da ihre Eltern ganz oft in der Nähe auf Futtersuche sind;
    • – wenn sie in unmittelbarer Gefahr sind, z. B. wenn sie auf einer stark befahrenen Straße sitzen.
  2. Ein Wildtier wurde angefahren
    Viele Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere wie Igel oder Kröten meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere wie Rehe oder Füchse nicht selten verletzt am Straßenrand. Als Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu rufen. Wichtig: verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bis die Rettungskräfte oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind. Bei verletzten Füchsen oder Rehen: halten Sie Abstand zu den Tieren, denn sie können unberechenbar sein.
    Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Handelt es sich dagegen um ein Kleintier, ist auch ein Anruf beim nächsten Tierheim oder Tierschutzverein ein guter erster Schritt.
  3. Wenn eine Rettung absolut unerlässlich ist, da das Kleinwildtier bewusstlos oder bewegungslos ist, legen Sie eine Decke oder Tuch über Kopf und Körper des Wildtieres, ziehen Sie Handschuhe an und heben Sie das Wildtier vorsichtig in eine mit Zeitungspapier ausgelegte Kiste oder Schachtel. Platzieren Sie den Behälter mit dem Wildtier an einem ruhigen und sicheren Ort fernab von tierischen Mitbewohnern und/oder Kindern. Bieten Sie dem Wildtier kein Wasser oder Nahrung an, ehe Sie nicht den zuständigen Wildtierexperten kontaktiert und befragt haben. Transportieren Sie das Tier zu einem Tierarzt, zu einem Tierheim oder einer speziellen Wildtierauffangstation.
  4. Ist ein Tier eingeklemmt oder läuft orientierungslos auf der Straße herum und lässt sich nicht einfangen, dann sind Feuerwehr und Polizei genau die richtigen Ansprechpartner.

Bild: SWR.de

„Wenn du nach Verantwortung und Gewissen handelst und nicht nach Gedankenlosigkeit, bist du immer im Recht.“ Albert Schweitzer

Wenn das verletzte Tier fliegen oder weglaufen kann, sind die Chancen gut, dass sein Zustand stabil ist. Falls Sie sich unsicher sind, ob ein Wildtier Hilfe braucht, kontaktieren Sie am besten Ihre lokale Wildtierhilfe oder das lokale Tierheim.

Ihr Hevert-Umweltmanagement

Informationsquellen: PETA, IGHW, SWR4, Tierschutzbund